Aus 2G plus wird generell 2G | Weitere Bereiche unter 3G-Bedingungen zugänglich
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Neue Corona-Lockerungen ab 17. Februar
Sehr geehrte Gastgeber & Partner,

in der heutigen Kabinettssitzung vom 15. Februar 2022 wurden folgende neue Corona-Lockerungen bekannt geben. Diese gelten ab Donnerstag, den 17. Februar 2022.
 
Hier gilt 2G
  • Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos)
  • öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
  • Messen, Tagungen, Kongresse
  • Objekte der bayerischen Verwaltung (staatlichen Schlösser, Gärten und Seen - indoor)
  • Freizeiteinrichtungen (einschließlich Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen, Besucherbergwerken, Indoorspielplätzen usw.) 
Hier gilt 3G
  • Museen, Ausstellungen
  • Fitnessstudios, Solarien 
Aufhebung der Kapazitätsgrenze unter freiem Himmel
  • zoologische und botanische Gärten
  • Gedenkstätten
  • Freizeitparks
  • Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs
  • Führungen 
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
 
Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.
 
Detaillierte Informationen finden Sie in der Pressemitteilung (PDF) der Bayerischen Staatskanzlei zur Kabinettssitzung vom 15. Februar 2022.

Zusätzlich ändert das RKI die Gültigkeitslänge des Genesenenstatus:
  • Geimpfte: 6 Monate
  • Ungeimpfte: 3 Monate

Mit freundlichen Grüßen

Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement
zv-berchtesgaden.de