Empfehlungen zu freiwilligen Maßnahmen
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Corona-Lockerungen in Bayern ab 3. April
Sehr geehrte Gastgeber & Partner,

die 2G- und 3G-Regelung fällt zum 3. April, nur in wenigen Bereichen gilt weiter Maskenpflicht. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden weiterhin empfohlen. Am Sonntag tritt die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft und gilt bis zum 30. April 2022. Sobald diese veröffentlich wird, informieren wir Sie darüber. Komplette Pressemeldung lesen (Punkt 3.)

Erinnerung: Kongress Nachhaltiger Qualitätstourismus
Gerne können Sie sich für den 4. April 2022 noch kostenlos anmelden!

Mit freundlichen Grüßen

Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement
zv-berchtesgaden.de
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