Lockerungen der Corona-Regelung für Geschäftsreisende und SchülerInnen
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Lockerungen der Corona-Regelung für Geschäftsreisende und SchülerInnen

Sehr geehrte Gastgeber & Partner,

ab heute den 17.11.2021 gelten für den Besuch der Gastronomie und Beherbergungsbetriebe folgende Ausnahmeregelungen:
 
Geschäftsreisende:
Nicht geimpfte und nicht genesene Geschäftsreisende und Arbeiter können nun in zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren nicht touristischen Reisen wieder beherbergt werden. Sie müssen bei der Ankunft und alle 72h einen negativen PCR-Test vorlegen.
 
Schülerinnen und Schüler:
Nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßigen Testungen unterliegen, ist der Besuch von gastronomischen Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Beherbergungsleistungen wieder möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement