Neue Corona-Regeln für Bayern ab 2. September
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Neue Corona-Regeln für Bayern ab 2. September

Sehr geehrte Gastgeber & Partner,

in der heutigen Kabinettssitzung vom 31. August 2021 wurden neue Regelungen im Umgang mit COVID19 bekannt gegeben.

  • Gastronomie
    • Abschaffung der Corona-bedingten Sperrstunde.
    • 3 G-Regel in der Innengastronomie ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35
  • Beherbergung
    • Einschränkungen zur Beherbergung laut den aktuellen Kontaktbeschränkungen entfallen.
    • Weiterhin Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Anreise sowie alle 72 Stunden.
  • Clubs und Diskotheken
    • Ggf. Öffnung im Oktober 
Detaillierte Informationen finden Sie in der Pressemitteilung (PDF) der Bayerischen Staatskanzlei zur Kabinettssitzung vom 31. August 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement