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Neue Corona-Regeln für Bayern ab 2. September
Sehr geehrte Gastgeber & Partner,
in der heutigen Kabinettssitzung vom 31. August 2021 wurden neue Regelungen im Umgang mit COVID19 bekannt gegeben.
- Gastronomie
- Abschaffung der Corona-bedingten Sperrstunde.
- 3 G-Regel in der Innengastronomie ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35
- Beherbergung
- Einschränkungen zur Beherbergung laut den aktuellen Kontaktbeschränkungen entfallen.
- Weiterhin Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Anreise sowie alle 72 Stunden.
- Clubs und Diskotheken
Detaillierte Informationen finden Sie in der Pressemitteilung (PDF) der Bayerischen Staatskanzlei zur Kabinettssitzung vom 31. August 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement
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