Ministerrat beschließt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte
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Ministerrat beschließt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte

Sehr geehrte Gastgeber & Partner,

die Staatsregierung stellt zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit.

Die Staatsregierung unterstützt die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 Geschädigten in den sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnenden Gebieten in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof durch ein Soforthilfeprogramm.
 
Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:
  • Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
  • Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Sobald wir wissen, wo die Soforthilfen beantragt werden können, informieren wir Sie erneut! 

Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.

Bei drohender Existenzgefährdung werden zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation) gewährt.
 
Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird.
 
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen und für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung.

Über zusätzliche Aufbauhilfen wird in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden.

Pressemitteliung der Bayerischen Staatsregierung | Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20. Juli 2021

Mit freundlichen Grüßen

Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement