Verschärfte Regelungen ab 23. August 2021
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Verschärfte Regelungen ab 23. August 2021

Sehr geehrte Gastgeber & Partner,

Der Landkreis Berchtesgadener Land überschreitet am heutigen Freitag, den 20. August 2021 den zweiten Tag in Folge den vom Freistaat Bayern festgelegten Grenzwert der 7-Tage-Inzidenz von 50. Dem Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land sind am heutigen Freitag bisher zwölf Neuinfektionen gemeldet worden, weshalb bereits absehbar ist, dass der Landkreis auch am morgigen Samstag und damit den 3. Tag in Folge über einer 7-Tage-Inzidenz von 50 liegen wird. 

Gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) ist der Inzidenzwert weiterhin maßgeblich für Lockerungen oder Ausweitungen der Corona-Maßnahmen. 

Als Gastgeber betreffen Sie folgende Änderungen in der Verordnung:
  • 3G-Regel bei Anreise: Jeder Gast muss bei der Anreise einen entsprechenden Nachweis erbringen.
  • Zusätzlich gilt für nicht-geimpfte und genesene Personen: Alle 48 Stunden muss ein negativer Testnachweis erbracht werden.
Zum Eintritt in Freizeiteinrichtungen (bspw. Watzmann Therme, Freibäder, Kehlsteinhaus) muss ein Nachweis nach der 3G-Regel erbracht werden. 

Hinweis: Vorgaben zur Umsetzung der in der Bund-Länder-Konferenz am 10. August 2021 festgelegten Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz von über 35 liegen uns aktuell noch nicht vor. 

Alle weiteren Informationen finden Sie unten und auf unserer Website

Mit freundlichen Grüßen

Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement
 Staatliches Bauamt Traunstein
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