Aktuelle Corona Informationen
Sehr geehrte Gastgeber & Partner,
Der Landkreis Berchtesgadener Land hat am gestrigen Sonntag, 8. August 2021, den fünften Tag in Folge den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 wieder unterschritten. Damit gelten ab dem morgigen Dienstag, 10. August 2021, wieder die gelockerten Regelungen:
Kontaktbeschränkungen
- Bei einer 7-Tage Inzidenz unter 50 gilt: 10 Personen (beliebig viele Haushalte)
- Geimpfte und genesene Personen sind hiervon ausgenommen
Gastronomie
- An den Tischen gilt die aktuelle Kontaktbeschränkung
Freizeiteinrichtungen/Ausflugsziele
Beherbergung
- Gäste dürfen laut den aktuellen Kontaktbeschränkungen beherbergt werden.
- Achtung: Die Pflicht, bei Anreise einen negativen Corona-Test vorzuzeigen, bleibt bestehen
Grundsätzliche Testpflicht
- Bei einer 7-Tage Inzidenz unter 50 gilt:
- Befreiung der allgemeinen Testpflicht
- Beherbergung: Testpflicht bei Anreise
- Bei einer 7-Tage Inzidenz zwischen 100 – 50 gilt:
- Allgemeine Testpflicht oder geimpft oder genesen
- Beherbergung: Testpflicht bei Anreise und alle 48 h
Weitere Informationen finden Sie in der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV).
Mit freundlichen Grüßen
Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement
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