Stabile Infektionslage ermöglicht weitere Lockerungen
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Lockerungen der Corona-Regeln ab 4. März 2022
Sehr geehrte Gastgeber & Partner,

in Bayern gelten ab Freitag, den 4. März 2022 neue Corona-Regeln. Die entsprechenden Kabinettsbeschlüsse vom Mittwoch hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläutert.
 
3G in Gastronomie und Beherbergung
In der Gastronomie und bei der Beherbergung gilt landesweit wieder die 3G-Regel. Auch Schankwirtschaften können für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen – allerdings zunächst ohne laute Musik und Tanzmöglichkeiten

2G plus in Diskotheken und Clubs
Auch Diskotheken und Clubs können wieder öffnen. Hier gilt die 2G plus-Regel. Zutritt haben also nur Genesene und Geimpfte, die zusätzlich einen aktuellen Test nachweisen. Das zusätzliche Testnachweiserfordernis entfällt für Personen mit ‚Booster-Status‘.

Veranstaltungen und Einrichtungen
In allen kapazitätsbeschränkten Stätten gilt nun eine Auslastung von bis zu 75 Prozent. Die bisherige Obergrenze von maximal 25.000 Personen hat weiterhin Bestand.
 
Detaillierte Informationen finden Sie in der Pressemitteilung (PDF) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Mit freundlichen Grüßen

Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement
zv-berchtesgaden.de