|
Änderung der Kapazitätsbeschränkung
|
|
|
|
|
|
Sehr geehrte Gastgeber & Partner,
Ab 27. Januar 2022 wird die Kapazitätsbeschränkung von 25 % auf 50% angehoben. Dies gilt für:
- Sportveranstaltungen und Sportstätten.
- Kulturveranstaltungen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen, Schlösser, Führungen.
- Freizeiteinrichtungen: Thermen, Saunen, Solarien, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Indoorspielplätze.
Im Indoor-Bereich gilt weiterhin 2G plus.
Aktuelle Infektionsschutzverordnung lesen .
Mit freundlichen Grüßen
Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement
|
|
|