Ab 27. Januar wird die Kapazitätsbeschränkung von 25 % auf 50% angehoben
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Änderung der Kapazitätsbeschränkung
Sehr geehrte Gastgeber & Partner,

Ab 27. Januar 2022 wird die Kapazitätsbeschränkung von 25 % auf 50% angehoben. Dies gilt für:
  • Sportveranstaltungen und Sportstätten.
  • Kulturveranstaltungen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen, Schlösser, Führungen.
  • Freizeiteinrichtungen: Thermen, Saunen, Solarien, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Indoorspielplätze.
Im Indoor-Bereich gilt weiterhin 2G plus.

Aktuelle Infektionsschutzverordnung lesen .

Mit freundlichen Grüßen

Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement
zv-berchtesgaden.de