Wir können nun Ihre Kontodaten im IRS System hinterlegen. Bei von Ihnen geforderten Anzahlungen sieht der Gast diese automatisch auf der Buchungsbestätigung und kann diese direkt auf Ihr Konto überweisen.
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer vermieten, sollten Sie auf eine bindende Reservierung bestehen. Gerade bei Gästen aus dem Ausland kann die dadurch gewährte Rechtssicherheit hinfällig sein, wenn die Vertragspartner schlichtweg nicht zu finden sind. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit nicht erschienenen Gästen ist auch im Inland eine unangenehme Situation, die finanziell kaum eine Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen erbringt.
Deshalb hat sich bewährt, als Gastgeber eine Anzahlung auf den Reisepreis zu fordern. Unehrliche Buchungen unterbleiben in der Regel automatisch und Ihnen liegt eine Sicherheit in Form der Anzahlung vor.
Die Anzahlung können Sie direkt bei der Buchung einfordern. Da die meisten Reservierungen mittlerweile online eingehen, ist eine Überweisung zweckmäßig und kostengünstig. Sie sollten aber maximal 20% des Reisepreises als Anzahlung verlangen, da zu Hohe Anzahlungen unseriös wirken und potentielle Gäste verschrecken können.
Die Anzahlung verrechnen Sie mit den Gesamtkosten. Wenn der Betrag für die Unterkunft 1.000 Euro beträgt und eine Anzahlung von 20 Prozent gefordert wird, verbleiben 800 Euro auf der offenen Rechnung. Von Gastgeberseite ist zu beachten, dass es Kosten gibt, die nicht in der Anzahlung enthalten sein dürfen. Diese werden erst beim Bezug der Unterkunft entrichtet.
Dazu zählen:
- Die Kurtaxe
- Die Kaution
- Weitere Nebenkosten/Betriebskosten
Möchten Sie diese Möglichkeit nutzen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer Betriebsnummer und den dazugehörigen Bankdaten. Wir erledigen dann den Rest für Sie.
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