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Beantragung Soforthilfe
Liebe GastgeberInnen,
ab sofort kann die Soforthilfe für Betroffene geltend gemacht werden! Die entsprechenden Anträge und Informationen finden Sie hier.
Für Betroffene stehen folgende Soforthilfen zur Verfügung:
- Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
- Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
- Härtefonds bei drohender Existenzgefährdung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation)
Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Thomas oder Herrn Fritsch vom Landratsamt Berchtesgadener Land:
Kontakt:
Herr Thomas, Telefon: +49 8651 773-322, Fax: -9322
E-Mail: micha.thomas@lra-bgl.de,
Herr Fritsch, Telefon: +49 8651 773-396, Fax: -9396
E-Mail: thomas.fritsch@lra-bgl.de
Mit freundlichen Grüßen
Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement
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