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Aktuelle Corona Informationen

Sehr geehrte Gastgeber & Partner,

Der Landkreis Berchtesgadener Land hat am gestrigen Sonntag, 8. August 2021, den fünften Tag in Folge den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 wieder unterschritten. Damit gelten ab dem morgigen Dienstag, 10. August 2021, wieder die gelockerten Regelungen:

Kontaktbeschränkungen
  • Bei einer 7-Tage Inzidenz unter 50 gilt: 10 Personen (beliebig viele Haushalte)
  • Geimpfte und genesene Personen sind hiervon ausgenommen
Gastronomie
  • An den Tischen gilt die aktuelle Kontaktbeschränkung
Freizeiteinrichtungen/Ausflugsziele
  • Keine Testpflicht 
Beherbergung
  • Gäste dürfen laut den aktuellen Kontaktbeschränkungen beherbergt werden.
  • Achtung: Die Pflicht, bei Anreise einen negativen Corona-Test vorzuzeigen, bleibt bestehen
Grundsätzliche Testpflicht
  • Bei einer 7-Tage Inzidenz unter 50 gilt: 
    • Befreiung der allgemeinen Testpflicht
    • Beherbergung: Testpflicht bei Anreise
  • Bei einer 7-Tage Inzidenz zwischen 100 – 50 gilt: 
    • Allgemeine Testpflicht oder geimpft oder genesen
    • Beherbergung: Testpflicht bei Anreise und alle 48 h
Weitere Informationen finden Sie in der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV).

Mit freundlichen Grüßen

Teresa Hallinger
Abteilungsleiterin Destinationsmanagement