Vergünstigter GEMA Tarif für oberbayerische Partner

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Vergünstigter GEMA Tarif für oberbayerische Partner

Wann muss ich GEMA Gebühr bezahlen?

Eine GEMA Gebühr wird dann fällig, wenn Sie Musik öffentlich nutzen. Aber was bedeutet das? Öffentlich ist Musik nach Definition der GEMA, wenn sie einer nicht ganz kleinen Zahl von Menschen zugänglich ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Personen nacheinander Zugang zu der Musik haben – wie etwa die Hintergrundmusik in der Gastronomie, im Handel oder in Hotels. Ein anderer wichtiger Bereich sind öffentliche Veranstaltungen, wie z. B. Konzerte, Karneval oder Fasching, Fest- und Straßenumzüge, Bälle, Tänze, Messen, Sportveranstaltungen, Lesungen, Comedy oder Märkte im Freien. Auch für Musik im Web wird eine Gebühr fällig und wer Musik in physischer Form (auf tonträgern z.B. CDs) festhält, entrichtet ebenfalls einen Beitrag.

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Anmelden und vom TOM e.V. Gesamtvertrag profitieren!

Ab dem 01.01.2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.

Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und Rechenbeispiele finden Sie auf https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto

Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung. Sollten Sie eine öffentliche Musiknutzung geplant oder in Aussicht haben, registrieren Sie sich rechtzeit unter: https://www.gema.de/portal/app/register. Als oberbayerischer Partner profitieren Sie bei Angabe der Gesamtvertragsnummer des TOM e.V. und erhalten eine Ermäßigung von 20%. Die Bestätigung, dass Ihr Betrieb bzw. die zugehörige Region, Mitglied beim TOM e.V. ist, kann unter info@oberbayern.de angefragt werden. Alle Betriebe, die sich aktuell dem Gesamtvertrag anschließen wollen, sollen sich bei ihrer jeweiligen Destination melden. Unsere Destinationspartner sind angehalten, uns die entsprechenden Gastgeber gebündelt in einer einheitlichen Excel-Tabelle zu übermitteln. Wir verweisen darauf, dass nur Betriebe bei der GEMA-Rabattierung berücksichtigt werden können, die in der folgenden Excel-Vorlage gemeldet wurden.

Außerdem gibt es ab sofort die Möglichkeit sich im neuen Online Portal der GEMA zu registrieren und so Veranstaltungen noch unkomplizierter zu melden. Die GEMA bietet Hilfestellungen zu häufig gestellten Fragen inklusive Kontaktdaten auf der Webseite sowie Erklärvideos zum Online Portal auf Youtube.

Hier geht´s zum Gesamtvertrag des TOM e.V.

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